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eRechnung

Mit Inkrafttreten der EU-Richtlinie 2014/55/EU, des darauf basierenden E-Rechnungs-Gesetzes sowie der E-Rechnungsverordnung (ERechV) sind alle obersten Bundesbehörden und Verfassungsorgane seit dem 27. November 2018 verpflichtet, elektronische Rechnungen im Standard XRechnung zu empfangen und zu verarbeiten.
Mit Schaffung des § 4a des E-Government-Gesetzes wurde das Fachverfahren E-Rechnung mit Wirkung zum 1. Januar 2025 dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern und für Heimat übertragen. Das ZFB unterstützt das Thema eRechnung mit der Bereitstellung von Leitweg-IDs an öffentliche Auftraggeber der Bundesverwaltung.
Kontaktmöglichkeit: eRechnung@zrb.bund.de