Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.zrb.bund.de veröffentlichte Webseite der Abteilung Zahlungsverkehr und Rechnungswesen des Bundes (ZRB) der Generalzolldirektion.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von Materna Information & Communications SE im Juni 2024 vorgenommenen Bewertung nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Normen (EN 301 549, BITV 2.0).
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
Wenige der zum Herunterladen angebotenen Dokumente sind nicht barrierefrei. In der Regel handelt es sich dabei um ZIP-Archive mit ausfüllbaren Vorlagen oder Präsentationen.
Sollten Sie Inhalte aus solchen Dokumenten in einer für Sie zugänglichen Form benötigen, wenden Sie sich bitte über die unten aufgeführten Kontaktmöglichkeiten an uns. Wir werden versuchen, Ihnen die Inhalte so weit wie möglich auf einem anderen Weg zur Verfügung zu stellen.
Begründung
Die Veröffenlichung vieler Inhalte auf der Webseite der Abteilung Zahlungsverkehr und Rechnungswesen des Bundes erfolgt im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen. Gemeinsam arbeiten wir daran, möglichst alle Dokumente barrierefrei zu gestalten. Das gelingt aus verschiedenen Gründen leider nicht mit allen Dokumenten.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.07.2021 erstellt. Sie wird regelmäßig auf ihre Aktualität hin überprüft und den erforderlichen Tests unterzogen.
Die Erklärung wurde zuletzt am 28.01.2025 aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Über folgende Kontaktmöglichkeiten können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.
Sie können uns auch per Post oder per E-Mail kontaktieren:
Generalzolldirektion
Zentrales Finanzwesen des Bundes
Václav-Havel-Platz 6
53121 Bonn
E-Mail: poststelle@zrb.bund.de
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de