Für den Einsatz automatisierter Verfahren im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes sind Mindestanforderungen einzuhalten und die standardisierten Schnittstellen zum HKR-Verfahren zu nutzen.
Beratung & Workshops
Das Arbeitsgebiet BestMaVB im ZFB bietet Beratung bei Fragen zur Einhaltung der Regelungen der VV-ZBR BHO und der BestMaVB-HKR sowie themenbezogene Workshops an.
Die Bestimmungen über die Mindestanforderungen für den Einsatz automatisierter Verfahren im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (BestMaVB-HKR) sind bereits bei der Planung und Einführung von IT-Systemen, die an das HKR-Verfahren des Bundes angebunden werden sollen, zu beachten.
Das in den BestMaVB-HKR vorgesehene Zulassungsverfahren ist verbindlich.
Die aktuelle Version der Bestimmungen über die Mindestanforderungen für den Einsatz automatisierter Verfahren im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (BestMaVB-HKR - Stand 09/2019) wurde mit Rundschreiben vom 13. September 2019 - II A 9 - H 2300/06/10001 :008 (DOK 2019/0687471) bekanntgegeben .
Die Nutzung der Schnittstellen F15z und F13z setzt die vorherige Vergabe einer sogenannten "BestMa-ID" voraus. Die Details sind im nachfolgenden Erlass geregelt:
Die aktuelle Version der Verfahrensrichtlinie für die Nutzung der elektronischen Schnittstellen zum automatisierten Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (VerfRiBeS-HKR) wurde mit dem Rundschreiben vom 22. Mai 2018 - II A 2 - H 2300/06/10002 :005//II A 7 - H 2000/10/10009 (DOK 2018/0335014) bekanntgegeben.
Die Anlagen 1 (Satzbeschreibung der Buchungsunterlagen zu den elektronischen Schnittstellen F13z) und 2 (Satzbeschreibung der Anordnungsunterlagen zu den elektronischen Schnittstellen F15z) der VerfRiBeS-HKR stehen im HKRweb bzw. im HICO zur Verfügung.
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