Das Zahlungsüberwachungsverfahren (ZÜV) ist eine Komponente des HKR-Verfahrens und dient der rationellen Abwicklung von Haushaltseinnahmen.
Angebundene IT-Verfahren der teilnehmenden Bewirtschafter des Bundeshaushalts können über die Schnittstelle F15z Anordnungen einliefern und erhalten angepasste Rückmeldungen.
Durch Anordnungen werden Vorkonten zur Überwachung der Zahlungseingänge eröffnet. Detaillierte Vorgaben der Anordnung steuern automatisierte Mahnverfahren, Lastschrifteinzug und Folgebuchungen.
Das Verfahren arbeitet eng mit dem HKR-Verfahren (zentral) zusammen.
Das Einnahmeverfahren Darlehen dient speziell der Verwaltung der vom Bund zu vereinnahmenden Darlehen, die insbesondere im Bildungsbereich (z.B. BAFöG) bestehen.
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