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Außenwirtschaftsverkehr

Zahlungsmeldungen gemäß den §§ 67 ff. Außenwirtschaftsverordnung (AWV)

Die Außenwirtschaftsverordnung regelt die Meldepflicht für bestimmte Buchungen im Zahlungsverkehr mit Ausländern. Hier finden Sie die jeweils aktuellen Vorschriften und Verzeichnisse der Deutschen Bundesbank sowie als Arbeitshilfe die Datei zur Abgabe von Sammelmeldungen nach Anlage 5 VerfRiB-MV/TV-HKR.

Die Deutsche Bundesbank stellt auf ihrer Webseite umfangreiche Informationen und Verzeichnisse zum Meldeverfahren und den gesetzlichen Grundlagen zur Verfügung:

https://www.bundesbank.de/de/service/meldewesen/aussenwirtschaft

Details zu Meldungen von Zahlungen im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung von Bundesmitteln sind in der Anlage 5 der Verfahrensrichtlinien für Mittelverteiler/Titelverwalter geregelt:

VerfRiB-MV/TV-HKR, Anlage 5 (PDF, 240 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

AWV-Meldungen von Bewirtschaftern im HKR-Verfahren sind ausschließlich über die zuständige Bundeskasse einzureichen. Eine entsprechende Vorlage steht hier als Download zur Verfügung.

Vorlage für die Sammelmeldung (Excel 97-Format) (xls, 142 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Vorlage für die Sammelmeldung (Excel 2010-Format) (XLSX, 80 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Bei Nachfragen wird Ihnen das AWV-Team Ihrer zuständigen Bundeskasse gerne behilflich sein.

Mailadressen:

Technische Hilfestellung:
awv@zrb.bund.de

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