Zahlungsmeldungen gemäß den §§ 67 ff. Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
Die Außenwirtschaftsverordnung regelt die Meldepflicht für bestimmte Buchungen im Zahlungsverkehr mit Ausländern. Hier finden Sie die jeweils aktuellen Vorschriften und Verzeichnisse der Deutschen Bundesbank sowie als Arbeitshilfe die Datei zur Abgabe von Sammelmeldungen nach Anlage 5 VerfRiB-MV/TV-HKR.
Die Deutsche Bundesbank stellt auf ihrer Webseite umfangreiche Informationen und Verzeichnisse zum Meldeverfahren und den gesetzlichen Grundlagen zur Verfügung:
Details zu Meldungen von Zahlungen im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung von Bundesmitteln sind in der Anlage 5 der Verfahrensrichtlinien für Mittelverteiler/Titelverwalter geregelt:
AWV-Meldungen von Bewirtschaftern im HKR-Verfahren sind ausschließlich über die zuständige Bundeskasse einzureichen. Eine entsprechende Vorlage steht hier als Download zur Verfügung.
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz