Die Bundeskasse besteht aus vier Referaten der Abteilung "Zahlungsverkehr und Rechnungswesen des Bundes (ZRB)" bei der Generalzolldirektion.
Die Fachaufsicht über die Bundeskasse obliegt dem Bundesministerium der Finanzen. Das ZFB ist in fachlichen Angelegenheiten weisungsbefugt.
Die Bundeskasse nimmt die Aufgaben für die Zahlung und Buchführung nach der Bundeshaushaltsordnung wahr und wirkt bei der Rechnungslegung mit. Ihr können weitere Aufgaben vom Bundesministerium der Finanzen übertragen werden.
Soweit für den Barzahlungsverkehr noch Zahlstellen in den Geschäftsbereichen der Bundesministerien bestehen, rechnen diese mit der Bundeskasse ab.
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