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Zentrales Finanzwesen des Bundes (ZFB)

Das Zentrale Finanzwesen des Bundes besteht aus drei Referaten der Generalzolldirektion. Gemeinsam mit der Bundeskasse bildet es die Abteilung "Zahlungsverkehr und Rechnungswesen des Bundes" (ZRB).

Es unterstützt zentrale Aufgaben im Vollzug des Bundeshaushalts und bei Erstellung der Rechnungslegung. Die Fachaufsicht obliegt dem Bundesministerium der Finanzen.
Das ZFB wurde 2006 als "Kompetenzzentrum für das Kassen- und Rechnungswesen des Bundes" (KKR) eingerichtet und ist seit dem 01. Januar 2016 in die Generalzolldirektion integriert. Zum 01.10.2019 erfolgte die Überführung in die heutige Struktur.

Dienstgebäude des ZFB am Berliner Standort

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Dienstgebäude des ZFB; fünfgeschossiges modernes Bürohaus Dienstgebäude des ZFB am Berliner Standort
ZFB am Standort Berlin | Quelle: ZFB 2021

Das Zentrale Finanzwesen des Bundes hat im Wesentlichen folgende Aufgaben:

  • Fachplanung, Weiterentwicklung und Kontrolle des Einsatzes der ressortübergreifend eingesetzten IT-Verfahren für das Haushalts-­, Kassen-­ und Rechnungswesen, die als Plattform der Haushaltsführung dienen,
  • Buchführung der zentralen Konten und Erstellung der Haushaltsrechnung für das Bundesministerium der Finanzen,
  • Abwicklung des zentralen Zahlungsverkehrs mit der Deutschen Bundesbank und der Postbank durch die beim ZFB eingerichtete Zentralkasse des Bundes nach § 79 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung,
  • zentrale Kassenaufsicht über die Bundeskasse.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZFB arbeiten an den Hauptstandorten Bonn und Berlin sowie an den vier Bundeskassenstandorten.

Referate des Zentralen Finanzwesens des Bundes

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